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Resultate der Straßenbegehung in Dörfles-Esbach

Folgende Anträge wurden ausführlich begründet und teilweise mit Plänen von Thomas Meckel an den Gemeinderat Dörfles-Esbach gestellt:

  1. Verlegung des Schildes „Durchfahrt verboten“ bis hinter den Parkplatz der Praxis von Manfred Krieger
    Behandelt im Gemeinderat am 11.8.2005

    Antrag mehrheitlich abgelehnt

    …die von-Thümmel-Straße ist nur 4m breit und als Einbahnstraße ausgelegt und es ist daher kein Begegnungsverkehr möglich …. jeder Anwohner, der ein Grundstück in der Von-Thümmel-Straße gekauft hat, hat von Anfang an gewusst, wo er sich ansiedelt und war mit der derzeitigen Situation vertraut. …..es wurde ein Schild „Einbahnstraße“ gegenüber der Ausfahrt vom Parkplatz der Massagepraxis Krieger aufgestellt um falsch fahrten zu verhindern

  2. Ein Hinweisschild „Rechts vor Links“ an der Einfahrt Lauterer Straße zur Rückertstraße und Passchendaelestraße anzubringen
    Behandelt im Gemeinderat am 11.8.2005

    Antrag mehrheitlich abgelehnt

    ... es wurde jedoch beschlossen Fahrbahnmarkierungen aufzubringen, die die Vorfahrtsregelung verdeutlichen soll. Die Markierungen werden angebracht, sobald die Markierungsfirma vor Ort ist.

  3. Wechselseitige Markierung von Parkflächen in den Straßen Am Rottenbach und Wiesenstraße (siehe Plan)
    Behandelt im Gemeinderat am 13.10.2005

    Wurde an den Verkehrsausschuss verwiesen und am 10.11.2005 in der Gemeinderatsitzung abgelehnt.

    Die Polizeiinspektion sieht – nach Besichtigung – derzeit keinen Bedarf den Anträgen zu folgen. Der Verkehrsausschuss des Gemeinderates hat eine Ortsbegehung durchgeführt und, auch auf Grund der Stellungsnahme der Polizei, dem Gemeinderat empfohlen, die Anträge abzulehnen.
    Ausführlich wurde das Ergebnis im Mitteilungsblatt 47 der Gemeinde vom 23.11.2005 abgedruckt.

  4. Eine Einbahnstraßenregelung (Am Rottenbach, Wiesenstraße) auszuweisen wie im Plan dargestellt
    Behandelt im Gemeinderat am 13.10.2005

    Wurde an den Verkehrsausschuss verwiesen.

    Ergebniss siehe Antrag 3.

  5. Einen Weg anzulegen ausgehend von der Straße „Am Sportplatz“ (Wendehammer) zu den Schrebergärten bis zur Gemarkungsgrenze von Coburg
    Behandelt im Gemeinderat am 13.10.2005

    Antrag mehrheitlich zugestimmt

    Der Gemeinderat hat entschieden, den Weg provisorisch auf eine Breite von 2m auszubauen. Die Arbeiten werden voraussichtlich noch im Herbst dieses Jahres ausgeführt, soweit die Ausschreibungsfristen und das Wetter dies zulassen.

  6. Die Bordsteinkante vom Fußweg an der Lauterer Straße (Übergang vom Rottenbach auf den Fuß- und Fahrradweg entlang des Rottenbaches hinter der Von-Thümmel-Straße) abzusenken
    Behandelt im Gemeinderat am 13.10.2005

    Antrag mehrheitlich zugestimmt

    Der Gemeinderat hat entschieden, den westlichen Gehweg im Bereich ..., vor der Brücke am Rottenbach abzusenken. Zusätzlich wird der Gehsteig auf Höhe der Massagepraxis Krieger abgesenkt. Die Arbeiten werden voraussichtlich noch im Herbst dieses Jahres ausgeführt, soweit die Ausschreibungsfristen und das Wetter dies zulassen.

  7. Bereich Rottenbach verwildertes Gelände
    Als Hinweis an die Gemeinde wurde darauf verwiesen, dass im Bereich des Rottenbaches bei der Straße „Am Rottenbach“ auf der Seite der Stadt Coburg das Gelände verwildert und die Bäume tlw. brüchig sind.

    Antwort der Gemeinde vom 8.11.2005

    ... mit der Stadt Coburg wurde schon im Frühsommer wegen der Unterhaltungsmaßnahmen am Rottenbach gesprochen. Die Stadt Coburg hat schon zum damaligen Zeitpunkt zugesagt, die Unterhaltungsarbeiten im Winter durchzuführen.


  8. Im Gespräch mit den Anwohnern wurde uns ein Problem bezüglich des Parkplatzes in der Querstraße genannt.
    Es betrifft den Parkplatz vor den Flurstücken 69/8, 69/7, 70 und 70/8.
    Sind die Anlieger verpflichtet den Parkplatz im Winter vom Schnee zu räumen, bzw. wer ist Haftbar bei Glatteis/Schneeunfällen wenn nicht geräumt oder gestreut ist?
    Da der Parkplatz Bestandteil der Querstraße ist und im Besitz der Gemeinde steht, zweifeln die Anwohner ob sie räumpflichtig sind. Zumal die Fläche eindeutig ein Parkplatz ist und kein Gehsteig.

    Antwort der Gemeinde vom 8.11.2005:

    Die Gemeinde bezieht sich auf den § 6 Absatz 1 der lautet:
    Die Reinigungsfläche ist der Teil der öffentlichen Straßen, der durch
    a) die gemeinsame Grenze des Vorderliegergrundstücks mit dem Straßengrundstück
    b) a) die Gehbahn und der teilweise vorhandene Radweg
        b) die Mittellinie des Straßengrundstücks
            (Straßenmittellinie – auch wenn die Fahrbahn durch einen Grünstreifen vom Gehsteig getrennt ist),
            ein von der                   Fahrbahn getrennter Parkstreifen ist Teil der Reinigungsfläche, und
    c)  die von den Endpunkten der gemeinsamen Grenze aus senkrecht zur Straßenmittellinie verlaufenden Verbindungslinien begrenzt wird.

    Das bedeutet für die Anwohner in der Querstraße, dass sie im Winter eine Gehbahn von
    ca. 1 m entlang der Bordsteinkante zu räumen haben. Die Verordnung legen wir ihnen in Anlage bei.
    Die Satzung wurde vom Gemeinderat am 13. November 1986 beschlossen und ist
    am 1.Dezember 1986 in Kraft getreten und ist 20 Jahre gültig.
    Ich habe die Satzung gelesen und bewundere die damaligen Gemeinderäte, dass sie alle die Satzung verstanden haben.

  9. Eine Straßenmarkierungen in der Gothaer Straße anzubringen, um die Rechts vor Links Regelung deutlicher zu machen.
    Antwort der Gemeinde vom 8.11.2005

    Antrag zugestimmt

    Zur Anfrage "Gothaer Straße":
    Die Rechts-vor-links-Markierungen in der Gothaer Straße sind bereits für die nächsten Markierungsarbeiten vorgemerkt. Leider ist es uns bis heute nicht gelungen, eine Markierungsfirma vor Ort zu bekommen. Wir sind in ständigem Kontakt mit den Firmen und versuchen, die Arbeiten noch in diesem Jahr ausführen zu lassen, soweit dies technisch aufgrund der Witterung möglich.
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